Gesetzlicher Rahmen
Mit dem neuen Ganztagskonzept wird erstmals für alle Familien ein Recht auf ganztägige Bildung und Betreuung geschaffen. Grundnorm ist eine Neuformulierung des § 13 Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG). Damit wird die ab dem 1.8.2013 geltende bundesgesetzliche Verpflichtung (§ 24 Abs. 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch) auf Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder im schulpflichtigen Alter umgesetzt. Im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) werden korrespondierende Regelungen die neue Leistungsart Schulkindbetreuung im Rahmen von GBS aufgreifen. Können Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsangebot an ihrer Schule wahrnehmen, so wird dadurch der Anspruch auf Betreuung erfüllt. Unberührt bleibt aber die Möglichkeit der Eltern analog zum Kitagutscheinsystem auf die Tagespflege zurückzugreifen.
Basis der Kooperation zwischen der Schule und dem Jugendhilfeträger ist ein gemeinsames pädagogisches Konzept. Unter Wahrung ihrer jeweiligen Stellung als Schule und als freier Kooperationspartner der Jugendhilfe führen die Partner ihre Kompetenzen in der Schulpädagogik und in der Hortpädagogik zusammen. Dieses gemeinsame Grundverständnis bildet als Bestandteil eines Kooperationsvertrages zwischen Schule und kooperierendem Träger die verbindliche Grundlage der gemeinsamen Arbeit. Der Kooperationsvertrag benennt darüber hinaus wesentliche Bedingungen gelingender Zusammenarbeit wie die gemeinsame Raumkonzeption, Klärungen in Haftungs- und Aufsichtsfragen, Gremienarbeit und Streitschlichtung.
Hier finden Sie den
- Musterkooperationsvertrag GBS
- Gliederungshilfe für die Erstellung des Pädagogischen Konzeptes
Der Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (erste Fassung vom 27. Januar 2012) beschreibt die Leistungen der kooperierenden Träger. Er regelt unter anderem die erforderlichen Personalqualifikationen, den Schutz von Kindern und die Qualitätssicherung sowie die Grundsätze der Entgeltberechnung.
Der LRV GBS gilt NICHT für Ferien- und Randbetreuungen an Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept (GTS) u.ä.
Veränderungen:
Der LRV GBS trat 2012 in Kraft. Die erste überarbeitetes Fassung wurde 2019 veröffentlicht. 2020 kamen weitere Ergänzungen/Veränderungen dazu. 2022 gab es eine Neufassung der Fortschreibungsrate (§16). Sie finden alle bisherigen Fassungen als pdf-Anlage am Ende des Beitrages.
Die Beschlüsse der Vertragskommission GBS finden Sie unter: VK GBS Hamburg - Beschlüsse - u. a. Beschluss vom 27. September 2023 zum Einsatz von GBS Personal am Vormittag.
Mittlerweile wurden einige Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztags an Hamburgs Schulen durch die Einigung mit den Volksinitiative "Guter Ganztag" auf den Weg gebracht.
- Drucksache 21/4866 - Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztages an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag“,
- sowie die darauf basierenden Drucksachen 21/12676 und 21/11561
Personal:
An GBS-Schulen wurde das im Landesrahmenvertrag beschriebene Personalbudget der GBS-Träger mit dem Schuljahr 2017/18 von 1,0 Stellen für pädagogische Fachkräfte auf 1,1 Stellen pro Gruppe angehoben. Entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft wurde die nächste Verbesserung der Personalausstattung zum Schuljahr 2019/20 umgesetzt und die Personalressourcen und Zuweisungen an GBS- und GTS-Grundschulen noch einmal erhöht. Das Gleiche gilt für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der GTS-Stadtteilschulen, die ebenfalls eine verbesserte Ressourcenzuweisung erhalten werden.
Es gab somit eine Verbesserung der Personalressource in zwei Schritten.
Diese beziehen sich ausschließlich auf die Kernzeit von 13 bis 16 Uhr und die 40 Wochen je Schuljahr. Sie gelten nicht für die Zeiten der Früh-, Spät- und Ferienbetreuung.
Der standortbezogene Betreuungsschlüssel beträgt rechnerisch für GBS-Standorte
Sozialindices | Rechnerische Verbesserungen in zwei Schritten (10% und 7,5%) Ausgangslage LRV GBS Stand 2012: |
2017/18 |
2019/20 |
1 und 2 | 1 zu 19 | 1 zu 17,3 | 1 zu 16,2 |
3 bis 6 | 1 zu 23 | 1 zu 20,9 | 1 zu 19,6 |
Eckpunkte Vereinbarung zwischen Schulbehörde und Verbände
Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Ganztagsbetreuung aus. Aus diesem Grund wurde zwischen Schulbehörde und den Verbänden / Trägern der Freien Kinder- und Jugendhilfe ein Eckpunktepapier abgestimmt. Dieses dient als Handlungsorientierung für außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an GBS- und GTS-Grundschulen zur Eindämmung von möglichen Infektionsgeschehen. In diesem Papier gibt es Informationen zu:
- Zielgruppe und Angebotsvielfalt und –umfang
u. a. darüber, dass die Angebotsvielfalt eingeschränkt bzw. anders ausgestaltet sein kann,
Angebote für Schüler*innen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Schule betreut werden können, aber für eine Ganztagsbetreuung angemeldet sind, - Testpflicht
- Abstand und Maskenpflicht
- Gruppengröße und Organisation
- Räume, Außenbereiche und Materialien
- Ausflüge
- Allgemeine Hygienevorgaben
- Verpflegung
- Testmöglichkeit für Beschäftigte bei Trägern im Ganztag
Eckpunktepapier - Stand 23. Juni 2021 zum Schuljahr 2021/22
Der Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in freier Trägerschaft in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vom 27. Januar 2012 beschreibt die Leistungen der kooperierenden Träger. Er regelt unter anderem die erforderlichen Personalqualifikationen, den Schutz von Kindern und die Qualitätssicherung sowie die Grundsätze der Entgeltberechnung. Er entspricht inhaltlich weitgehend dem regulären LRV GBS (Erstveröffentlichung 2012, überarbeitet 2019 und 2020)