„Nur Essen“ ist möglich: Es gilt die Vereinbarung aus dem Landesrahmenvertrag „Ganztägige Bildung und Betreuung“.
Dort heißt es in § 8 zur Ernährung und Gesundheitsvorsorge: Die Betreuungsangebote in GBS Betreuungseinrichtungen schließen grundsätzlich ein warmes Mittagessen ein.
(…) Der Kooperationspartner wird in Einzelfällen auch die Aufsicht über Kinder in der Schulzeit übernehmen, die nur ein Mittagessen einnehmen. Die Aufsicht erfolgt nur für die Zeit der Einnahme des Mittagessens. (…) Die Schule ist dafür zuständig, welche Kinder nur das Mittagessen einnehmen dürfen und stellt dem Kooperationspartner eine monatliche Teilnehmerliste zur Verfügung. (…) Die Parteien werden die technischen und organisatorischen Details der Umsetzung gemeinsam entwickeln.
Ein Kooperationspartner muss eine Quote von 10% Nur-Esser-Kinder an all seinen Standorten insgesamt in Hamburg mitbetreuen. Alle Bedarfe, die darüber hinausgehen, müsste die Schulleitung klären.