Die dritte Tarif-Verhandlungsrunde Öffentlicher Dienst ging in die Verlängerung. Aber am späten Montagabend wurde mitgeteilt, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Wie geht es weiter?

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind gescheitert. Nach viertägigen Gesprächen im Rahmen der dritten Verhandlungsrunde konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht auf einen Abschluss einigen.

Die Verhandlungspartner konnten sich nicht einigen, nun sollen unabhängige Schlichter versuchen zu vermitteln und eine Lösung herbeiführen. Für die Arbeitgeber wurde der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch vorgeschlagen, für die Arbeitnehmerseite der ehemalige Bremer Finanzstaatsrat Hans Henning Lühr.
Warnstreiks darf es während der Schlichtung nicht geben, da gilt eine Friedenspflicht. Diese gilt aber erst mit Beginn des Schlichtungsverfahrens am 20. März 2025. Das Schlichtungsverfahren kann mehrere Wochen dauern.

Ablauf Schlichtungsverfahren
Eine der Tarifparteien (in diesem Fall die Arbeitgeberseite) hat die Schlichter angerufen. Das Schlichtungsverfahren startet - eine Schlichtungskommission kommt zusammen. Diese erarbeitet unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Einigungsempfehlung. Die Kommission besteht aus gleich je zwölf Vertreter*innen beider Seiten plus die beiden unparteiischen Vorsitzenden. Abwechselnd hat einer davon den Vorsitz und damit eine Stimme. Liegt eine Empfehlung vor, werden die Tarifverhandlungen auf Basis der Empfehlung wieder aufgenommen. Diese führen dann entweder zu einem Tarifabschluss oder scheitern. Wenn es dazu kommt, leitet die Gewerkschaft eine Urabstimmung ein, um über ausgeweitete Streiks zu entscheiden.

Wie lange die Schlichtung dauert wird von den Tarifparteien festgelegt.

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