Update 15. Dezember: Stellungnahme IHC

Am 25. November 2021 hat die Schulbehörde (BSB) verkündet: Eltern müssen künftig (ab Februar 2022) mehr fürs Schulessen bezahlen.

Der Grund liegt laut BSB in der Kostenentwicklung in der Gastronomie. Der Höchstpreis für das schulische Mittagessen beträgt dann 4,00 Euro (bislang 3,50 Euro). 

Eine Erhöhung von einem Siebtel des bisherigen von Eltern zu entrichtenden Höchstsumme nach zehn Jahren. Kein Grund darüber zu sprechen, oder? Wir denken schon: Denn es lohnt ein Blick zurück.

Ins Jahr 2020, ins Jahr der Hamburger Bürgerschaftswahl. Da gab es intensive Diskussionen rund ums Thema Preiserhöhung. Wir haben uns zusammen mit den Schul-Caterer dafür eingesetzt, dass die Eltern nicht zusätzlich belastet werden. Es sollen schließlich viele Kinder und Jugendliche am schulischen Mittagessen teilnehmen können. Auch Hamburg profitierte von Unterstützung und zwar vom Bund. Durch das „Starke-Familien-Gesetz“ gab es mehr Zuschüsse. Nach einigem Hin und Her folgten gute Nachrichten für die Eltern. In der PM vom 21. Februar 2020 hieß es damals: "Die Preisobergrenze für ein Mittagessen wird ab dem 1. August 2020 von bisher 3,50 auf 3,90 Euro angehoben. ... Zusätzlich ... vereinbarten die Schulbehörde und die Caterer, dass der Preis für ein Mittagessen künftig regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wird. In einem ersten Schritt soll die Preisobergrenze zum 1. August 2021 auf 4,00 Euro steigen. Schulsenator Ties Rabe: „Um Eltern und Kinder nicht zu belasten, wird die Schulbehörde die Preissteigerung in diesem Jahr ausgleichen."

Der Senator hat Wort gehalten: Die Preiserhöhung ging zunächst nicht zu Lasten der Eltern, sondern wurde dankeswerter Weise von der Stadt getragen und endet eben jetzt.

Im Artikel der TAZ (Artikel am Ende unseres Beitrages zu finden) äußern sich zwei Vertreter*innen der Caterer: „Wir bedauern die jetzt angekündigte Preiserhöhung“, sagt Okan Saiti von der Caterer-Firma „Mamas Canteen“. Gerade für ärmere Familien mit zwei oder drei älteren Schulkindern sei das eine zusätzliche Belastung von 20 oder 30 Euro im Monat. „Wir wünschen uns, dass die soziale Staffelung aus der Grundschule auch für alle Schüler ab Klasse 5 bis zum mittleren Schulabschluss gilt.“...  „Verschlimmernd kommt hinzu, dass es ab Klasse 5 keine Geschwisterermäßigung mehr gibt“, ergänzt Clara Mehlhose vom Caterer „Alraune“. „In ärmeren Quartieren sinkt deshalb nach unserer Beobachtung die Teilnahme der Schüler an den Mahlzeiten empfindlich.“

Und Thomas Koester für die Elternkammer Hamburg: "Das ist keine gute Maßnahme unter der jetzigen Pandemielage.“ Viele Eltern litten unter Kurzarbeit oder anderen Einbußen, auch werde gerade vieles teurer. Für die Kinder, die eh unter der Pandemie leiden, wäre es nicht schön, wenn sie merken: Zu Hause wird das Geld knapp. Die Elternkammer fordert deshalb, die Erhöhung zu verschieben. 

Wofür wird die Preisanpassung verwendet:
Auszug aus der BSB PM: "Mit der Preisanpassung sind klare Qualitätsstandards für das künftige Mittagessen gesichert: Die Caterer stellen verbindlich den Qualitätsstandard für gutes Schulessen der „Deutschen Gesellschaft für Ernährung“ (DGE) sicher. Mindestens 10 Prozent der eingesetzten Lebensmittel kommen aus biologischem Anbau. Verstärkt werden saisonale und regionale Lebensmittel eingesetzt. Zusätzlich zu den Mahlzeiten wird täglich Rohkost angeboten, mindestens drei Mal pro Woche Obst. Für eventuell notwendige Sonderkost von Kindern (z.B. bei Allergien oder Diabetes) wird kein Aufpreis erhoben. Die Kinder erhalten regelmäßig die Möglichkeit, der Schule und dem Caterer eine Rückmeldung zur Qualität des Mittagessens abzugeben".

Die komplette PM der Schulbehörde vom 25. November 2021 finden Sie nachfolgend: Preisanpassung beim Schulessen. Dazu die Pressemitteilung vom 21. Februar 2020.

Pressestimmen u. a.:

Weitere Infos - siehe in unseren vorherigen Beiträgen:

Update 15. Dezember: Pressemitteilung vom 13. Dezmber der IHC = Initiative Hamburger Schulcaterer
Auszug: Statt alle Eltern mit zusätzlichen Kosten zu belasten, OHNE dabei die weiteren anstehenden
Kostensteigerungen zu beachten und damit im Ergebnis die Essensteilnahme erheblich zu
gefährden, stünde dem Senat die Möglichkeit einer gezielten sozialen Preisstaffelung zur
Verfügung. Die „Sozialstaffel“ wird seit vielen Jahren in den Grundschulen angewendet und führt
dort zu einer fast 100%igen Essensteilnahme.
Wir schlagen daher dringend vor, die Kostenübernahmeregelungen (Sozialstaffel) aus den
Grundschulen in die Sek I zu übernehmen. Damit ist gewährleistet, dass einkommensstarke
Haushalte Vollzahler sind, einkommensschwächere aber nur ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend
an den Kosten für ein Mittagessen beteiligt werden.

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