Aktuelles aus dem LEA

Entschädigung für Kinderbetreuung und Infektionsschutzgesetz - eine Kombination, die u. a. für Eltern und Pflegeeltern von Bedeutung ist.

Für Eltern, die wegen nicht vorhandener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können und deshalb einen Verdienstausfall erleiden, hat Hamburg hat ein Online-Antragsverfahren auf den Weg gebracht.

Können dieses Antragsverfahren alle nutzen? Nein. Warum nicht?

Tag der Kinderbetreuung LOGO
Quelle: Rund ums Kind

Der LEA sagt D A N K E!

Tag der Kinderbetreuung

Der Tag der Kinderbetreuung wird am 11 Mai 2020 zum neunten Mal begangen. Bundesweit wird mit vielen Aktionen und mit prominenter Unterstützung den Kinderbetreuern gedankt und deren Engagement gewürdigt.

In diesem Jahr anders als sonst.

Tag für Tag setzen sich zigtausend hoch motivierte und engagierte Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Tagesmütter und Tagesväter dafür ein, dass Eltern Familie und Beruf vereinbaren können und Kinder zum Spielen und Lernen mit Gleichaltrigen zusammen kommen. Dafür haben diese Frauen und Männer unsere Aufmerksamkeit und Wertschätzung verdient!

Update: 30. April Entscheidung zwischen Kanzlerin und Regierungschefs fällt erst kommende Woche (6. Mai)

Es wurde sich auf folgende Empfehlung verständigt: "... in den kommenden Wochen und Monaten aus bildungs- und entwicklungspsychologischen Gründen einen behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen zu ermöglichen". 

Vier Phasen der Wiedereröffnung:

  1. von der aktuell bestehenden Notbetreuung,
  2. über eine erweiterte Notbetreuung,
  3. einen eingeschränkten Regelbetrieb,
  4. bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb.

Dr. Melanie Leonhard: „Familien stehen unter großem Druck, und wir sind in der Verantwortung, ihnen eine Perspektive zu bieten. Wir dürfen die Rechte von Kindern und ihre Entwicklungschancen nicht unangemessen einschränken. Auch für Eltern gilt es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Mit diesem Beschluss können nun die Bundesländer, Kommunen und Kita-Einrichtungen jeweils in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen passende Lösungen finden.“

Weitere Info in der Pressemitteilung des Bundesministeriums und in der Pressemitteilung der Sozialbehörde (BASFI28) mit Link zum Beschluss - dieser findet sich aber auch anliegend als PDF.

 

Da Nachfragen auch bei uns eingegangen sind:

Alles wichtigen Infos zum Thema Maskenpflicht sind hier zu finden: https://www.hamburg.de/corona-maske/

Wer braucht keine Nasen- und Mundbedeckung tragen? (Stand: 27.04.2020, 16:00 Uhr)
Die Verpflichtung, eine Mund- und Nasenbedeckung oder eine Schutzmaske zu tragen gilt nicht für Kinder unter sieben Jahren. Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind ebenfalls ausgenommen.

Erfreuliche Nachrichten aus der Sozialbehörde: Ein Mittagessen für jedes Kind
"Für viele Kinder entfällt wegen des eingestellten Regelbetriebs in den Kitas ein warmes Mittagessen. Während der Notbetreuung kann daher künftig auch für Kinder, die nicht betreut werden, in der jeweiligen Kita eine Mahlzeit abgeholt werden. Damit unterstützt Hamburg gemeinsam mit den Kitas die Versorgung von Kindern und Familien".

Dieses Angebot wird spätestens ab dem 15. Mai bereit stehen. Anmeldung erfolgt über die jeweilige Einrichtung in der die Betreuung üblicherweise stattfindet.

Weitere Infos in der Pressemitteilung der BASFI: "Ein Mittagessen für jedes Kind"